Bau- und Umwelttechnik
Örtliche UND FACHLICHE Bauaufsicht
Örtliche und fachliche Bauaufsicht
Die Örtliche Bauaufsicht sowie die Fachbauaufsicht Elektrotechnik unterstützen den Bauherrn dabei, das Projekt einer sachlich/fachlich, wirtschaftlich optimierten, termingerechten und sicheren Realisierung zuzuführen. Hierbei unterstützen wir mit der Dokumentation und Ausarbeitung von Entscheidungskriterien für den Bauherrn, sowie der Beratung und Mitarbeit bei der Projektkoordination. Unsere Leistungen erbringen wir schwerpunktmäßig für Anlagen und Vorhaben der Energiewirtschaft.
Unsere Leistungen
Bauüberwachung und Koordination
- Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen, dem Werkvertrag inklusive den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Direkte Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen
- Koordinierung der Projektbeteiligen
- Unterstützung des Planungs- und Baustellenkoordinators bei der Umsetzung, Veranlassung und Durchsetzung der erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen
Dokumentation und Berichtswesen
- Führung und Protokollierung von Besprechungen
- Regelmäßiges Berichtswesen an den Auftraggeber
- Erstellen einer digitalen Fotodokumentation
Qualität
- Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards und Ausführungsdetails
- Kontrolle der Materialien, der Qualität und Maßgenauigkeit
- Prüfung der Ausführungs- bzw. Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit dem Projekt
Kosten
- Gemeinsame Aufmaßfeststellung mit den ausführenden Unternehmen
- Prüfung aller Rechnungen auf fachtechnische und rechnerische Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
- Formale Überprüfung der Rechnung und Erstellen eines Rechnungsprüfblattes
- Laufende kumulierte Kostenfeststellung
- Überprüfung von Zusatzangeboten / Mehr- und Minderkostenforderungen / Ausführungsalternativen
Termin
- Aufstellen, Aktualisieren und Überwachen der Steuerungsterminpläne für den Bauablauf
- Erstellen von Detailterminplänen in Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen und den anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten
Abnahme, Übernahme und Übergabe
- Dokumentation und Überwachung von behördlichen Auflagen aus den relevanten Bescheiden (UVP, Baurecht, Wasserrecht, Energierecht, Arbeitsstättenbewilligung etc.)
- Abnahme der Ausführungsleistungen unter Mitwirkung des Bauherrn und der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten
- Koordinierung von Abnahmen durch externe Prüfstellen (zb.: Schallgutachten, Materialprüfungen, Erdungsmessungen, Druckkesselverordnung, etc.)
- Teilnahme an behördlichen Abnahmeverfahren
- Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn, einschließlich Zusammenstellung, Prüfung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen (wie Prüfprotokolle, Bedienungsanleitungen, Einschulungsprotokolle u.dgl.)
- Mängelfeststellung und –bearbeitung während der Bauphase (Bauschäden), bei der Schlussabnahme und bei der Schlussfeststellung
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