Bau- und Umwelttechnik

Abfallwirtschaft

 

 

Abfallwirtschaft

Unsere abfallwirtschaftliche Expertise bringen wir bei Genehmigungs- und Umsetzungsprojekten auf vielfältige Art und Weise ein. Als abfallwirtschaftliche Bauaufsicht verantworten wir die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Auflagen und Maßnahmen im Zuge der Errichtung. Dazu ist die abfallwirtschaftliche Bauaufsicht mit den erforderlichen Anordnungsbefugnissen und Kenntnissen der Grundlagen lt. Deponieverordnung 2008 und BAWP 2017 ausgestattet.

Unsere Leistungen

Begehungen

  • Durchführung von Baustellenbegehungen und Einschätzung sowie Beratung hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Sachverhalte
  • Teilnahme an Baubesprechungen und an Besprechungen mit Auftragnehmern, Sachverständigen und Behörde

Dokumentation

  • Monitoring der behördlichen Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden sowie der Maßnahmen aus dem Projekt
  • Dokumentation der Erfüllung der Auflagen und Maßnahmen mittels Besichtigungsprotokollen, Stellungnahmen und Berichten sowie Datenbank-gestützt über die VUM-eigene Software „vum-manage“
  • Dokumentation der Art, Menge, Herkunft und des Verbleibs von nichtgefährlichen und gefährlichen Abfällen
  • Führen von Nachweisen gem. §17 AWG 2002 sowie den Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung und der Recycling-Baustoffverordnung über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle
  • Dokumentation des Begleitscheinwesens für gefährliche Abfälle
  • Erstellung von Jahres- und Abschlussberichten

Bodenaushub

  • Erstellung von Untersuchungs- und Beprobungskonzepten für grundlegende Charakterisierungen gemäß Deponieverordnung 2008 und BAWP 2017
  • Begleitung und Überprüfung der Durchführung von grundlegenden Charakterisierungen
  • Beratung bei speziellen Fragestellungen (z.B. Zwischenlagerung und weitere Behandlung von Bodenaushub

Kommunikation & Qualitätssicherung

  • Zentrale Ansprechperson für behördliche Deponieaufsichten und Prüfgutachter
  • Beratung des Bauherrn und Verfassung von Stellungnahmen bei abfallspezifischen Fragestellungen
  • Kommunikation mit dem Bauherrn bei Mängelfeststellung
  • Kommunikation mit der Behörde bei Auftreten von Verunreinigungen und Störfällen
  • Stellung eines Abfallbeautragten für die Organisation der Abfallentsorgung
  • Überprüfung der Befugnisse für die Sammlung und Behandlung von Abfällen mittels Durchsicht vorliegender Genehmigungsbescheide und Abfrage über das EDM-System