Unternehmensberatung
EU-Taxonomie-VERORDNUNG
EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung zielt darauf ab, grüne Investitionen auszuweiten und den europäischen Green Deal umzusetzen. Dabei liefert die Verordnung Definitionen und Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und führt zugleich auch neue Reportingpflichten für Unternehmen ein. VUM unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der europäischen Taxonomie-Verordnung.
Unsere Leistungen
- Ermittlung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten
- Dokumentation zur Ausweisung von taxonomiekonformen Aktivitäten (Erfüllungshilfen und Dokumentation der Technischen Bewertungskriterien sowie der Do-No-Significant-Harm-Kriterien)
- Durchführung von Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertungen
- Erstellung von Dokumenten wie Prozessbeschreibungen und Handlungsanleitungen zur Vorlage beim Wirtschaftsprüfer
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